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   OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - I-5 Sa 51/13   

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OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - I-5 Sa 51/13 (https://dejure.org/2013,20247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2013 - I-5 Sa 51/13 (https://dejure.org/2013,20247)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2013 - I-5 Sa 51/13 (https://dejure.org/2013,20247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2013, 1234
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.08.2008 - X ARZ 105/08

    Örtliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Bestimmung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 5 Sa 51/13
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist das zuerst angerufene Oberlandesgericht ist, was seine Bestimmungszuständigkeit begründet (vgl. BGH, Beschluss vom 21.08.2008, X ARZ 105/08, Rz. 10, NJW 2008, 3789 f.).
  • OLG Hamm, 08.04.2013 - 32 Sa 6/13

    Örtliche Zuständigkeit für Klage gegen Anlageberater/-vermittler und

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2013 - 5 Sa 51/13
    Von dieser durch den vorlegenden Senat vertretenen Auffassung weicht der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 08.04.2013 (I-32 Sa 6/13, zitiert nach juris) ab.
  • KG, 11.05.2015 - 2 U 5/15

    Gerichtsstand bei Schadensersatzansprüchen eines Kapitalanlegers gegen

    Unter Heranziehung des mit der im Jahr 2005 eingeführten Neuregelung verfolgten Zwecks, die in entsprechenden Klageverfahren regelmäßig erforderliche sachverständige Beurteilung öffentlicher Kapitalmarktinformationen an einem Gerichtsstand zu konzentrieren, geht die obergerichtliche Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass auch die Fälle der sog. Prospekthaftung im weiteren Sinne einen Anwendungsfall des § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO darstellen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 25. Februar 2014 - 17 U 242/12 -, juris Rn. 23 ff. mwN.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 11 SV 7/14 -, juris Rn. 7; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. Juni 2013, NZG 2013, 1234, juris Rn. 7).
  • OLG Naumburg, 09.11.2015 - 1 AR 23/15

    Ausschließlicher Gerichtsstand bei Prospekthaftungsansprüchen aus unrichtigen

    (3.) Soweit das Landgericht Halle meint, der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 30.07.2013, Az. X ARZ 320/13, zit. nach juris) und vorangehend des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 20.06.2013, Az. I-5 Sa 51/13, zit. nach juris) sei zu entnehmen, dass § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht auf "unmittelbare Prospekthaftungsansprüche" beschränkt sei, sondern auch Fälle einer Prospekthaftung im weiteren Sinne - aus Verschulden bei Vertragsschluss - erfasse, worauf sich hier der Kläger ebenfalls stütze, verkennt es Folgendes: In dem vom BGH und vorangegangen vom OLG Düsseldorf entschiedenen Sachverhalt war die dortige Antragsgegnerin zu 2. nach dem Vorbringen der Antragstellerin "Prospektveranlasser", "Fondsauflegerin mit starkem eigenen wirtschaftlichen Interesse" und "Prospektgarant" (vgl. OLG Düsseldorf, a. a. O, juris-Rn. 7).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 14 SV 12/15

    Zuständigkeitsbestimmung: Ausschließliche örtliche Zuständigkeit nach § 32 b Abs.

    Eine Zuständigkeit des Landgerichts Fulda gemäß § 29 c ZPO scheidet nach den vorstehenden Ausführungen ungeachtet der Frage, ob vorliegend die Grundsätze der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 3.5.2011 (X ARZ 101/11 zit. n. Juris) eingreifen, aus, weil der ausschließliche Gerichtsstand des § 32 b ZPO den besonderen Gerichtsstand nach § 29 c ZPO verdrängt (Zöller- Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 29 c Rdn. 5 a, § 32 b Rdn. 7; OLG Düsseldorf Beschluss vom 20.6.2013 - 5 Sa 51/13 - zit. n. Juris).
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